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Tankgutscheine für Mitarbeiter

Tankgutschein 2022
Tankgutschein 2022

50-Euro-Sachbezug

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur 50-Euro-Sachbezugsgrenze am 15. März 2022 noch einmal konkretisiert. Wir kennen die Details, damit Tankgutscheine oder Gutscheine tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Was ist neu? Und was ist tatsächlich empfehlenswert? (Stand Mai 2022)

 

Was ist in diesem Jahr neu?

Neu ist der 50-Euro-Gutschein. Viele kennen ihn als 44-Euro-Gutschein oder unter dem Begriff Sachbezug. Damit die 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sind aber einige Besonderheiten zu beachten.

 

Bedeuten Benefits nicht auch erst einmal höhere Ausgaben für die Unternehmen?

Ja, das stimmt. Wenn aber ohnehin Gehaltserhöhungen im Gespräch sind, kommt beim Arbeitnehmer durch die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mehr Netto an. Und die Arbeitgeber sparen sich meist noch die Sozialversicherungsbeiträge.

Was wir in der Praxis sehen, ist wie gut die Leistungen bei Bewerberinnen und Bewerbern ankommen. Zudem motivieren sie die Belegschaft und binden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Unternehmen.

 

Können Arbeitgeber das Gehalt kürzen und stattdessen Benefits anbieten?

Das kommt darauf an. Das Zauberwort heißt „Zusätzlichkeitserfordernis“. Wenn das im Gesetz bei dem einzelnen Benefit dabeisteht, dann darf ihn der Arbeitgeber nur zusätzlich zum Gehalt gewähren. Anstatt einer Gehaltserhöhung, die vielleicht die kalte Progression ohnehin schmälert, ist es klüger, wenn man seinen Mitarbeitern einen 50-Euro-Gutschein gibt. Mit dem 50-Euro-Gutschein kommt das Geld auch tatsächlich beim Arbeitnehmer an, wohingegen eine Gehaltserhöhung mehr als doppelt so hoch ausfallen muss, damit dem Arbeitnehmer 50 Euro netto bleiben – wir haben das im Rechenbeispiel dargestellt:

 

Lohnerhöhung (brutto)

50-Euro-Freigrenze

Arbeitgeber Lohnkosten

108 €

50 €

Bruttolohn

91 €

50 €

Lohnsteuer (hier: 25 %)

23 €

0 €

Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil (ca. 20 %)

18 €

0 €

Sozialversicherung Arbeitgeberanteil (ca. 20 %)

18 €

0 €

Vorteil Arbeitnehmer (netto)

50 €

50 €

 

Keine Barauszahlung

Wichtig: Gutscheine oder Geldkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen. Dienen die Karten auch als Geldersatz oder generelles Zahlungsinstrument, sind sie eine Geldleistung – und damit steuerpflichtig. Diese Regel greift beispielsweise dann, wenn die Karten eine eigene IBAN haben oder über eine Barauszahlungsfunktion verfügen. Der Gesetzgeber hat hier die Vorgaben verschärft.

 

Neues zum räumlich begrenzten Akzeptanzkreis

Für Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde gilt eine räumliche Begrenzung. Vereinfacht zusammengefasst: Gutscheine oder Geldkarten können nur in einem Postleitzahlen-Bezirk und im unmittelbar räumlich angrenzenden zweistelligen Postleitzahlen-Bezirk eingelöst werden. Nur dann handelt es sich weiterhin um einen begünstigten Sachlohn. Einige große Gutscheinanbieter nutzen diese Regelung bereits.

 

Neues zum begrenzten Waren- und Dienstleistungsangebot

Damit die Waren- oder Dienstleistungspalette begrenzt ist, reicht es nicht, allein auf eine Händlerkategorie (zum Beispiel Merchant Category Code, MCC) abzustellen. Außerdem kann es schon schädlich sein, wenn auch nur in geringem Maß Waren oder Dienstleistungen einer anderen Palette im Angebot sind. Das betrifft insbesondere Gutscheine von großen Onlinemarktplätzen. Ebay- oder Amazon-Gutscheine gelten nicht mehr als Sachlohn.

 

Ganz neu aufgenommen: Gutscheinportale

Das BMF hat sich zudem zu Gutscheinportalen geäußert. Gutscheine, mit denen man andere Gutscheine oder Geldkarten einlösen kann, gelten nur dann als Sachbezug, wenn sichergestellt ist, dass

  1. die Einlösung nur gegen andere Gutscheine oder Geldkarten erfolgen kann, die als Sachbezug gelten und
  2. wenn Arbeitnehmern das Guthaben erst nach Auswahl des anderen Gutscheins oder der anderen Geldkarte zur Verfügung steht (also Auswahl vor Freischaltung eines Gutscheincodes oder vor dem Aufladen des Guthabens auf die Geldkarte).

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Steuerkanzlei Blieninger

RIchard und Michael Blieninger 

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