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Handwerkerleistungen bei Neubau


Handwerkerleistungen bei Neubau - Steuervorteile nutzen!

Gerade beim Neubau von Eigentumswohnungen oder dem Eigenheim hat man einige Handwerkerrechnungen und damit hohe Kosten zu tragen.

Bis vor kurzem konnten man diese Kosten steuerlich nicht ansetzten. Das Finanzamt hat die Handwerkerrechnungen in der Regel nicht anerkannt.

Aktualisierung:

Es ist nun möglich auch die Kosten bei Errichtung eines Gebäudes steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist die Bezugsfertigkeit!

Damit Sie keine Steuervorteile verlieren sollte im Vorfeld eine Planung erfolgen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der optimalen steuerlichen Gestaltung.

ANFRAGE

 

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