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Co­ro­na-Über­brückungs­hil­fe des Bun­des gestar­tet

Überbrückungshilfe
Überbrückungshilfe

Seit Kurzem kann nun auch die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 beantragt werden.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Diese wird branchenunabhängig für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler gewährt, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mind. 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist.

Die maximale Förderung ist abhängig vom erwarteten Umsatzeinbruch im Förderzeitraum, der Anzahl der Beschäftigten sowie der prognostizierten Fixkosten.

Sprechen Sie uns an und wir leiten Ihnen eine Checkliste zu, in welcher die Voraussetzungen übersichtlich zusammengefasst sind. Darüber hinaus hat die Bundessteuerberaterkammer einen FAQ-Katalog veröffentlicht, welcher auf viele Detailfragen eingeht. Den Link dazu finden Sie hier:

https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=831&cHash=26001d46418f15f2746b7d23e5865c35

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